Dienstunfähigkeit

Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte

Finanziell abgesichert, wenn der Dienst aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann.

Dienstunfähigkeit ist nicht dasselbe wie Berufsunfähigkeit

Bei Beamten gelten besondere beamtenrechtliche Regelungen. Eine Dienstunfähigkeit kann festgestellt werden, wenn eine Beamtin oder ein Beamter die Dienstpflichten aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr erfüllen kann. Die versicherungsrechtliche Leistung hängt von der konkreten Vertragsgestaltung ab.

Warum die Klausel entscheidend ist

Eine Dienstunfähigkeitsklausel kann die Leistung an die beamtenrechtliche Feststellung der Dienstunfähigkeit anknüpfen. Welche Klausel für die persönliche Situation sinnvoll ist, sollte vor Abschluss genau geprüft werden.

Für wen ist die Absicherung besonders relevant?

Die Frage stellt sich für Beamtenanwärter, Referendare, Beamte auf Probe und Beamte auf Lebenszeit jeweils mit unterschiedlichen Rahmenbedingungen. Gerade am Beginn der Laufbahn können die finanziellen Folgen einer Dienstunfähigkeit besonders erheblich sein.

  • Beamtenstatus und Dienstzeit berücksichtigen
  • Höhe einer möglichen Versorgung prüfen
  • Versicherungssumme und Leistungsdauer passend wählen
  • Konkrete DU-Klausel und Nachweisanforderungen prüfen

Sie möchten Ihre persönliche Situation besprechen?

Gern klären wir in einem ersten Gespräch, welche Fragen für Sie besonders wichtig sind und welche nächsten Schritte sinnvoll sein können.

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